Hygieneplan Zahnarztpraxis: Händedesinfektion am Waschbecken

Hygieneplan für die Zahnarztpraxis: Was rein muss, was Pflicht ist und wo’s die Vorlage gibt

Ein Hygieneplan für die Zahnarztpraxis legt fest, wer was wann und womit macht. Hände, Flächen, Instrumente, Wasser, Abfall. Jede Praxis braucht so einen Plan. Trotzdem steht er in vielen Praxen nur im Ordner, und keiner guckt rein. Bis sich das Gesundheitsamt zur Begehung anmeldet.

Hier lest ihr, wo die Pflicht herkommt, was drinstehen muss und wie ihr aus der kostenlosen Vorlage einen Plan macht, der zu eurer Praxis passt. Grundlage sind die Gesetze und der Hygieneleitfaden des DAHZ, 17. Ausgabe, Stand 31.03.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Praxisinhaber braucht einen Hygieneplan, der auf seine Praxis zugeschnitten ist. Grundlage sind vor allem Biostoffverordnung und TRBA 250, dazu je nach Bundesland die Hygieneverordnung.
  • Als Vorlage gibt’s den kostenlosen Musterhygieneplan von BZÄK und DAHZ. Den müsst ihr an eure Praxis anpassen.
  • Rein gehören unter anderem Händehygiene, Flächen, Instrumentenaufbereitung, Wasser führende Systeme, Schutzausrüstung, Abfall, Verhalten nach Stichverletzungen und Zuständigkeiten.
  • Das Team wird bei der Einstellung und danach in der Regel jährlich unterwiesen. Das wird dokumentiert.

Ist der Hygieneplan in der Zahnarztpraxis Pflicht?

Ja. Aber die Pflicht kommt aus mehreren Ecken, und das wird oft durcheinandergeworfen.

Arbeitsschutz. Nach Biostoffverordnung und TRBA 250 muss der Praxisinhaber in einem Hygieneplan und in Arbeitsanweisungen festlegen, wie gereinigt, desinfiziert und sterilisiert wird. Und welche Schutzausrüstung getragen wird und was im Notfall passiert. Den Plan dürft ihr mit der Betriebsanweisung nach § 14 BioStoffV zusammenlegen.

Infektionsschutzgesetz. § 23 Abs. 3 IfSG nennt Zahnarztpraxen ausdrücklich. Ihr müsst die Maßnahmen treffen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nötig sind, um Infektionen zu verhüten. Wer die Empfehlungen der KRINKO beim Robert Koch-Institut beachtet, bei dem wird vermutet, dass er diesen Stand einhält. Die ausdrückliche Hygieneplan-Pflicht aus § 23 Abs. 5 IfSG gilt dagegen erst mal für Kliniken, ambulantes Operieren und ähnliche Einrichtungen. Für Zahnarztpraxen, in denen invasive Eingriffe gemacht werden, können die Länder sie per Verordnung vorschreiben. Deshalb lohnt sich der Blick in die Hygieneverordnung eures Bundeslands.

Medizinprodukterecht. Nach § 8 Abs. 1 MPBetreibV müsst ihr Instrumente mit geeigneten, validierten Verfahren aufbereiten. Wer was dabei macht und wie, schreibt ihr fest. Und zwar im Hygieneplan.

Noch ein Hinweis: Die KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ von 2006 liegt beim RKI nur noch im Archiv und wird nicht mehr aktualisiert. Für Fachfragen verweist das RKI auf die BZÄK und die Fachgesellschaften. Heißt für euch: Nachschlagen tut ihr im DAHZ-Hygieneleitfaden.

Hygieneplan Zahnarztpraxis: Vorlage und Muster

Ihr müsst nicht bei null anfangen. Die Bundeszahnärztekammer und der DAHZ bieten einen Musterhygieneplan zum Download an. Das ist ein PDF-Formular. Ladet es runter, speichert es und öffnet es im Adobe Acrobat Reader. Direkt im Browser gehen eure Eingaben nämlich verloren.

Dazu gibt’s passende Formulare: Freigabeberechtigung, Tagesabschlussdokumentation und Negativliste zur Instrumentenaufbereitung. Einige Landeszahnärztekammern haben auch eigene Vorlagen. Fragt einfach bei eurer Kammer nach.

Aber: Das Muster ist nur der Rahmen. BZÄK und DAHZ sagen klar, dass ihr es auf eure Praxis übertragen müsst. Verfahren, die ihr gar nicht nutzt, streicht ihr raus. Eine KFO-Praxis sieht anders aus als eine Praxis mit viel Chirurgie. Und steht im Plan ein Desinfektionsmittel, das bei euch keiner kennt, fällt das bei der Begehung sofort auf.

Was muss in den Hygieneplan?

Der DAHZ-Leitfaden ist nach Themen gegliedert. Daran könnt ihr euch gut halten.

Händehygiene

  • Ringe, Uhren, Piercings und Freundschaftsbänder an Händen und Unterarmen kommen vor Arbeitsbeginn ab.
  • Fingernägel kurz und unlackiert, keine künstlichen Nägel.
  • Hygienische Händedesinfektion vor der Behandlung und immer nach dem Ausziehen der Handschuhe.
  • Chirurgische Händedesinfektion vor Eingriffen mit speicheldichtem Wundverschluss, zum Beispiel bei Implantationen.
  • Handschuhe zwischen zwei Patienten wechseln.

Flächen

Nach jedem Patienten desinfiziert ihr alle Flächen, die durch Kontakt, Tröpfchen oder Aerosol kontaminiert sein könnten. Wischen ist besser als Sprühen. Die Fläche könnt ihr wieder nutzen, sobald sie sichtbar trocken ist. Am Ende des Tages kommen alle Arbeitsflächen im Behandlungsbereich dran. Im Plan steht: welche Flächen, welches Mittel, wie oft und wer.

Aufbereitung von Instrumenten

Das ist der dickste Brocken. Zuerst stuft ihr eure Instrumente ein: unkritisch, semikritisch oder kritisch. Danach richtet sich, wie aufbereitet wird. Kritische Instrumente werden gereinigt, desinfiziert und verpackt sterilisiert. Maschinelle Reinigung und Desinfektion lässt sich leichter validieren. Deshalb ist sie die bevorzugte Wahl.

Am Ende steht die Freigabe. Die darf nur machen, wen der Zahnarzt schriftlich dafür benannt hat. Dokumentiert wird entweder pro Charge oder per Tagesabschlussdokumentation mit Negativliste. Die zweite Variante ist laut DAHZ aber nicht in allen Bundesländern erlaubt. Die Aufzeichnungen hebt ihr mindestens fünf Jahre auf.

Wasser führende Systeme

  • Morgens alle Entnahmestellen der Einheit 2 Minuten durchspülen, auch den Mundglasfüller. Die Instrumente sind dabei nicht aufgesteckt.
  • Nach jedem Patienten die benutzten Kühlwasser-Entnahmestellen mindestens 20 Sekunden spülen. Außer der Hersteller sichert zu, dass kein Rücksog möglich ist.
  • Als Warnwert nennt der DAHZ 100 KBE/ml bei 36 °C. Liegt ihr drüber, sucht ihr die Ursache: intensiv spülen und neu untersuchen.

Schutzausrüstung

Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Schutzkleidung. Die Schutzkleidung muss nach TRBA 250 der Arbeitgeber stellen. Im Plan steht, wer bei welcher Tätigkeit was trägt.

Abfall

Spitze und scharfe Sachen kommen in stich- und bruchfeste Behälter, die sich nicht mehr öffnen lassen. Kanülen werden nur einhändig entsorgt. Amalgamreste dürfen weder in den Hausmüll noch ins Abwasser. Die Entsorgungsnachweise hebt ihr auf.

Stich- und Schnittverletzungen

Blut erst mal fließen lassen, nicht quetschen. Dann die Stelle reichlich desinfizieren. Danach geht’s zum Durchgangsarzt. Bei bekanntem oder wahrscheinlichem HIV-Kontakt möglichst innerhalb von 2 Stunden. Jede Verletzung wird dokumentiert, zum Beispiel im Verbandbuch. Und die Adresse des nächsten D-Arztes gehört in den Alarmplan.

Team und Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wegen Hepatitis B und C ist Pflicht. Der Praxisinhaber veranlasst sie. Außerdem muss er das Team über die Hepatitis-B-Impfung informieren. Wer nach 1970 geboren ist und in der Praxis arbeitet, braucht einen Nachweis über den Masernschutz.

Zuständigkeiten

Verantwortlich bleibt immer der Zahnarzt mit Approbation. Einzelne Aufgaben darf er delegieren. Schreibt aber rein, wer was macht: Aufbereitung, Freigabe, Wasser, Schulung.

Unterweisung: So wird der Plan gelebt

Der Musterplan ist eine Dienstanweisung. Alle im Team müssen sich dran halten. Damit das klappt, unterweist der Praxisinhaber das Team bei der Einstellung, wenn sich Aufgaben ändern und wenn neue Verfahren kommen. Danach wird regelmäßig wiederholt, in der Regel jährlich. Für die Aufbereitung schreibt der DAHZ „mindestens jährlich“. Festgehalten werden Inhalt, Datum und die Namen der Unterwiesenen.

Ein Tipp aus dem Alltag: Hängt die wichtigsten Abläufe als kurzen Aushang dahin, wo sie gebraucht werden. Die Händedesinfektion ans Waschbecken, die Aufbereitung in den Steri-Raum. Das hilft mehr als ein dicker Ordner.

Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt’s nicht. DAHZ und BZÄK sagen: bei Bedarf. Also immer dann, wenn sich was ändert. Neues Gerät, anderes Desinfektionsmittel, neue Behandlungen, neue Vorgaben.

Auch der DAHZ-Leitfaden ändert sich. In der 17. Ausgabe von 2026 wurden die Kapitel zur Aufbereitung und zu den Wasser führenden Systemen deutlich überarbeitet. Wenn euer Plan noch auf einer älteren Ausgabe beruht, lest genau diese Kapitel gegen.

Unser Rat: Geht den Plan einmal im Jahr komplett durch, am besten zusammen mit der jährlichen Unterweisung. Das ist keine Vorschrift. Aber es spart Stress.

Was passiert bei der Praxisbegehung?

Das Gesundheitsamt kann Zahnarztpraxen infektionshygienisch überwachen (§ 23 Abs. 6 IfSG). Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beschreibt den Ablauf so: Begehungen ohne besonderen Anlass werden in der Regel vorher angekündigt. Die Praxis bekommt einen Selbstauskunftsbogen und schickt die geforderten Unterlagen zurück. Am Termin gibt’s ein Vorgespräch, dann einen Rundgang. Mitarbeiter werden zu Abläufen befragt, etwa zur Händedesinfektion. Zum Schluss kommt ein Abschlussgespräch. Ein paar Wochen später folgt das Protokoll mit Mängeln und Fristen. Die Begehung kann Gebühren kosten. In anderen Bundesländern kann das im Detail anders laufen.

Der Hygieneplan ist dabei eins der ersten Dokumente, die angeschaut werden. Und bei der Befragung merkt man schnell, ob das Team ihn kennt.

Typische Fehler

  • Musterplan übernommen, aber nie angepasst.
  • Plan passt nicht mehr zu Geräten und Mitteln.
  • Niemand ist schriftlich zur Freigabe berechtigt.
  • Lücken in der Aufbereitungsdoku.
  • Unterweisungen fehlen oder sind nicht dokumentiert.

Häufige Fragen

Wer erstellt den Hygieneplan?

Verantwortlich ist der Praxisinhaber. Die Arbeit kann er ans Team verteilen, die Verantwortung bleibt bei ihm.

Gibt’s den Musterhygieneplan als Word-Datei?

Der Plan von BZÄK und DAHZ ist ein ausfüllbares PDF. Ob eure Kammer eine Word-Version hat, fragt ihr am besten direkt dort.

Wie lange muss die Aufbereitung dokumentiert bleiben?

Mindestens fünf Jahre.

Braucht jede Zahnarztpraxis eine Hygienebeauftragte?

Das Infektionsschutzgesetz schreibt es Zahnarztpraxen nicht bundesweit vor. Ob euer Bundesland etwas regelt, steht in der Landeshygieneverordnung. Im Zweifel fragt ihr die Kammer.

Fazit

Ein guter Hygieneplan ist kein Hexenwerk. Nehmt die Vorlage von BZÄK und DAHZ, passt sie ehrlich an eure Praxis an und unterweist das Team. Danach reicht es, den Plan aktuell zu halten, wenn sich was ändert. Dann könnt ihr auch der nächsten Begehung entspannt entgegensehen.

Quellen

0 / 10 Bewertungen (0 Bewertungen)
Qualität der Behandlung
Erreichbarkeit und Komfort
Sauberkeit
Umgang des Teams
Kosten der Behandlung
Betreuung und Nachsorge
Stimmen von Patienten 0 Bewertung abgeben
Sortieren:

Schreiben Sie die erste Bewertung.

Verifiziert
{{{ review.rating_title }}}
{{{review.rating_comment | nl2br}}}

Zu dieser Bewertung gibt es noch keine Antworten.

Avatar
Mehr anzeigen
Mehr anzeigen
{{ pageNumber+1 }}
Bewertung abgeben

Ihr Browser unterstützt keinen Bild-Upload. Bitte verwenden Sie einen aktuellen Browser.